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Unsere Leistungen

German Desk

German Desk

Seit über 10 Jahren arbeiten wir mit Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum zusammen. 10 Jahre ist ausreichende Zeit, um  Erwartungen und Bedürfnisse dieser Mandanten kennengelernt zu haben. Auf dem Laufenden machen wir auch unsere Mandanten auf die Unterschiede bei den Steuersystemen – dem polnischen und dem deutschen -  aufmerksam.  Wir arbeiten gemäß anspruchsvollen deutschen Standarden bezüglich der rechtzeitigen Übersendung von Berichten. Vor allem jedoch sind wir  danach bestrebt, dass die Zusammenarbeit für beide Seiten konstruktiv und zufriedenstellend ist. 

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Im Rahmen von German Desk leisten wir:

  • Beratung bei der Wahl der günstigsten Besteuerungsform

  • Buchführungsleistungen für Gesellschaften mit deutscher Kapitalbeteiligung

  • Beratung bezüglich der steuerlichen Folgen unterschiedlichen Finanzierungsformen der polnischen Tochtergesellschaften

  • Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen mit dem Sitz in Polen und in Deutschland   

  • Umsatzsteuerberatung, im Rahmen deren:

    • wir entscheiden, ob der Unternehmer verpflichtet ist, sich in Polen umsatzsteuerlich registrieren zu lassen oder nicht

    • wir teilen Ihnen mit, ob die Tätigkeit in Polen Merkmale von einem Konsignationslager erfüllt

    • wir führen die Registrierung als polnischen Umsatzsteuerpflichtigen durch

    • wir führen die Umsatzsteuerregister und erstellen die Umsatzsteuererklärungen

    • wir vertreten die ausländischen Steuerpflichtigen vor dem II Finanzamt Warschau – Mitte während der geführten Verfahren, d.h. bei der Prüfung der Umsatzsteuerabrechnungen soweit die Firma in Polen registriert ist oder bei den Verfahren aus dem Bereich MwSt. – Erstattung für ausländische Unternehmen (VAT Refund)

  • Beratung aus dem Bereich des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): 

    • wir beantworten die Frage, ob die Tätigkeit in Polen zum Entstehen einer Betriebsstätte führt – im Sinne des Art. 5 DBA 

    • wir machen eine Zuordnung der Erträge und Kosten zu der Betriebsstätte gemäß dem arm’s lenght principle nach dem Art.  7  DBA

    • wir betreuen steuerlich Expatriats

    • wir erstellen Jahreserklärungen der Einkommensteuer für natürlichen Personen mit der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Land und der beschränkten Steuerpflicht in anderem Land – mit Berücksichtigung der DBA Regelungen.

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