


13. Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats beim Ombudsmann für KMU
15. Mai 2026
Bei der letzten Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats beim Beauftragten für kleine und mittlere Unternehmen stellte Paweł Kossecki das Thema der JPK-CIT/PIT-Meldepflicht in Bezug auf den KMU-Sektor vor.
Der Rat stellte fest, dass „die zu erwartenden Vorteile einer Straffung des Steuersystems im KMU-Sektor in keinem Verhältnis zu dem Arbeitsaufwand stehen, den Kleinunternehmer für die Vorbereitung auf die Melde- und Berichtspflichten aufbringen müssen“.
Es ist ein negativer Trend bei kleinen Buchhaltungsbüros zu beobachten. Kleine Unternehmen in dieser Branche sind möglicherweise nicht in der Lage, die Herausforderungen zu bewältigen, die mit den ständig neu hinzukommenden Meldepflichten verbunden sind.
Bemerkenswert ist auch ein gewisses Ungleichgewicht hinsichtlich des Schutzes der Rechte der Steuerzahler und des Zugangs zu Technologien: „Kleinstunternehmer können es sich aus finanziellen Gründen nicht leisten, umfangreiche IT-Tools mit integrierten Analysemodulen einzusetzen. Die Steuerbehörden hingegen werden mithilfe von KI-gestützten Systemen in der Lage sein, Unregelmäßigkeiten in den Buchhaltungsunterlagen sehr schnell zu identifizieren, Prüfungsmaßnahmen einzuleiten und anschließend Entscheidungen zu treffen, die weitgehend auf einer automatisierten Analyse beruhen.“ Während die Steuerbehörden über einen großen Datenbestand und effiziente Analysemöglichkeiten verfügen werden, werden Kleinunternehmer weiterhin versuchen, sich an die Veränderungen anzupassen.
Daraus ergibt sich auch ein weiterer wichtiger Punkt, denn die Einführung neuer technologischer Systeme birgt das Risiko, dass Steuerpflichtige technische Fehler begehen. Der Rat weist in seiner Mitteilung auf die Notwendigkeit hin, entsprechende Regelungen in diesem Bereich einzuführen, insbesondere die Unterscheidung zwischen unbewusst begangenen Fehlern, die sich aus dem Prozess der Einführung und Einarbeitung in neue Technologien ergeben, und bewussten Fehlern, die auf eine ungenaue Buchführung zurückzuführen sind.
Ohne eine solche Unterscheidung könnten die Prüfalgorithmen alle Unregelmäßigkeiten einheitlich behandeln, unabhängig von der Absicht des Steuerpflichtigen. Dies könnte zu einer Zunahme der Prüfungen und einer häufigeren Verhängung von Sanktionen führen.
Angesichts der aufgezeigten Probleme hat der Wissenschaftliche Beirat beim Ombudsmann für KMU folgende Forderungen formuliert:
- Gewährleistung des Schutzes der kleinsten Unternehmen (Einschränkung der Pflichten oder Anwendung von Freistellungsschwellen),
- Vereinfachung der Sprache (in Bezug auf Anleitungen und Systeme),
- Unterstützung von Personen ohne ausgeprägte IT-Kenntnisse (konkrete Hilfe für jene Unternehmer, die diese am dringendsten benötigen),
- Gewährleistung einer angemessenen Frist für die Umsetzung neuer Lösungen (Berücksichtigung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen an die neue Situation),
- Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (der Umfang der Verpflichtungen muss durch einen tatsächlichen Beitrag zum Staatshaushalt gerechtfertigt sein, wobei die Rechte der Unternehmer zu wahren sind).



