


Übermäßige Belastung und Kontrolle von Kleinstunternehmen – Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Ombudsmann für KMU
17. Juni 2026
Aus der Perspektive der letzten Jahre wird deutlich, dass das regulatorische Umfeld immer anspruchsvoller wird. Die Zahl der Berichtspflichten hat zugenommen, ebenso wie der Umfang der von der KAS durchgeführten Kontrollmaßnahmen.
Beispiele hierfür sind Projekte, mit denen sich Paweł Kossecki gemeinsam mit anderen Mitgliedern im Rahmen des Wissenschaftlichen Beirats des Ombudsmanns für kleine und mittlere Unternehmen befasst hat, wie beispielsweise KSeF und JPK CIT. KSeF wurde bereits für die meisten Unternehmen eingeführt und wird ab 2027 auch alle übrigen betreffen. Ähnlich verläuft der Einführungsprozess von JPK CIT, das ab 2027 für weitere Gruppen von Steuerpflichtigen gelten wird. Unternehmer müssen sich auf weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung und der Digitalisierung steuerlicher Prozesse vorbereiten.
Jede neue Änderung bedeutet für Unternehmer, dass sie Zeit und Mittel aufwenden müssen, um ihre Organisation an die sich ändernden Anforderungen anzupassen. Dazu gehören unter anderem die Einführung geeigneter technologischer Lösungen, die Systemintegration, die Aktualisierung von Verfahren sowie die Schulung der Mitarbeiter. Bei einigen der auf den KMU-Sektor ausgerichteten Änderungen bestehen jedoch Zweifel hinsichtlich der Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Auferlegung zusätzlicher Berichtspflichten. Eine weitere Herausforderung bleibt zudem die Art und Weise der Kommunikation neuer Anforderungen, die oft auf einer komplizierten Sprache und digitalen Lösungen basiert, die für die Adressaten nicht immer intuitiv sind.
Die Anpassungsfähigkeit ist heute einer der entscheidenden Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Während ein Teil der Unternehmen neue Lösungen zügig umsetzt, stellen das Tempo und das Ausmaß der Veränderungen für andere eine erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderung dar, die letztendlich zum allmählichen Verschwinden von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen vom Markt führen kann. Ähnliche Prozesse finden auch auf dem Markt für Buchhaltungsdienstleistungen statt. Aufgrund wachsender regulatorischer und technologischer Anforderungen verfügen nicht alle Buchhaltungsbüros über die Ressourcen, um neue Verpflichtungen effektiv umzusetzen. Infolgedessen ist mit einer fortschreitenden Konsolidierung des Marktes für Buchhaltungsdienstleistungen zu rechnen.
Parallel dazu ist eine Zunahme der Kontrolltätigkeit der Steuerbehörden zu beobachten, insbesondere im Bereich der Anwendung der Mehrwertsteuersätze. Viel diskutiert wurde der Fall einer Pizzeria in Danzig, bei der der angewandte Mehrwertsteuersatz für Pizza mit Garnelen beanstandet wurde. Infolgedessen wurde der Unternehmer mit einer Geldbuße belegt, weil er einen Satz von 8 % statt 23 % angewendet hatte. Bislang endeten solche Kontrollen mit einer Verwarnung seitens des Finanzamts, nun werden hohe Geldbußen verhängt. Die erhöhte Anzahl an Kontrollen könnte mit den in der Finanzverwaltung geltenden Leistungskennzahlen zusammenhängen.



